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Korruption im Amt? - Schott Dobmeier Kießlich Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter unter schwerem Verdacht

  • Autorenbild: Achtung Betrug
    Achtung Betrug
  • 29. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Ein möglicher Justizskandal wirft Schatten auf das deutsche Insolvenzrecht: Die Kanzlei Schott Dobmeier Kießlich Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter steht im Verdacht, ihre Rolle als Insolvenzverwalter systematisch missbraucht zu haben. Der Vorwurf: Veruntreuung von Insolvenzmasse, Vetternwirtschaft und massive Benachteiligung von Gläubigern.


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Der Vorwurf: Bereicherung auf Kosten der Gläubiger

Laut übereinstimmenden Zeugenaussagen sollen Immobilien aus insolventen Unternehmensvermögen unter Marktwert verkauft worden sein - mutmaßlich an Personen aus dem Umfeld der Kanzlei. Zudem wird berichtet, dass Konten insolventer Firmen zweckentfremdet und Gelder in private Projekte umgeleitet wurden. Der finanzielle Schaden für Gläubiger könnte in die Millionen gehen.


Fragwürdige Transparenz

Oberflächlich betrachtet erscheint die Anwaltskanzlei professionell. Bei näherer Betrachtung fehlen jedoch wesentliche Elemente der Transparenz:

  • gibt es kein vollständiges Impressum;

  • werden keine Berichte über abgeschlossene Verfahren veröffentlicht;

  • gibt es keine Hinweise auf interne Kontrollen oder Compliance-Standards.


Auch die Kommunikation wird als unvollständig angesehen - mehreren Quellen zufolge sind Anfragen von Interessengruppen unbeantwortet geblieben.


Warnsignale bei Insolvenzverwaltern erkennen

Fälle wie dieser machen deutlich, wie wichtig Kontrolle in Insolvenzverfahren ist. Mögliche Warnzeichen:

  • -Intransparente Vermögensverkäufe

  • Ausbleibende Rechenschaftsberichte

  • Verzögerte oder ausbleibende Gläubigerinformationen

  • Offensichtliche Interessenkonflikte


Was können Betroffene tun?

Wer einen ähnlichen Verdacht hat, sollte zügig handeln:

  • Beweise sichern (Dokumente, Schriftverkehr)

  • Anzeige bei der Polizei erstatten

  • Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer

  • Kontakt mit der Verbraucherzentrale oder der BaFin aufnehmen


Fazit: Vorsicht bei blinder Amtsgläubigkeit

Der Fall zeigt: Auch staatlich eingesetzte Insolvenzverwalter sind nicht vor Korruption gefeit. Vertrauen ist gut - Kontrolle ist unerlässlich. Betroffene sollten sich frühzeitig beraten lassen und Missstände konsequent melden.


Wichtige Anlaufstellen:

Verbraucherzentrale: verbraucherzentrale.de

Polizei – Wirtschaftskriminalität: polizei.de

BaFin – Hinweise zu Insolvenzen: bafin.de

Rechtsanwaltskammer: brak.de


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